 
          Sonderveröffentlichung  Wohnlust
        
        
          Wir machen das
        
        
          Unmögliche
        
        
          möglich!
        
        
          
            Elektro Michael Schroer
          
        
        
          Weseler Str. 21
        
        
          45721 Haltern am See
        
        
          Tel.: 0 23 64 / 60 30 30
        
        
          
            ELEKTROINSTALLATION | LED-BELEUCHTUNG | ALARMANLAGEN UND RAUCHMELDER | INTELLIGENTE HAUSSTEUERUNG
          
        
        
          Mobil: 0163 / 8 38 40 76
        
        
          Fax.: 0 23 64 / 16 94 85
        
        
          Mail:  
        
        
        
        
          Besuchen Sie unsere neue Ausstellung
        
        
          in Lembeck, Schulstraße 5
        
        
          Telefon (0 23 69) 9 84 15 70
        
        
        
          37
        
        
          Seit Jahresanfang dürfen Heiz-
        
        
          kessel, die vor 1985 in Ein- oder
        
        
          Zweifamilienhäuser aber auch
        
        
          in Miethäusern eingebaut wur-
        
        
          den, nicht mehr betrieben
        
        
          werden. So sieht es die aktuel-
        
        
          le
        
        
          Energieeinsparverordnung
        
        
          (EnEV) vor, und die Maßnahme
        
        
          ist sinnvoll: Denn alte Heizungen
        
        
          verbrauchen zu viel Heizenergie
        
        
          und belasten die Umwelt ganz
        
        
          erheblich. Stichtag für den Aus-
        
        
          tausch war der 1. Januar 2015.
        
        
          Wer nicht nachrüstet, muss mit
        
        
          Geldbußen rechnen. Allerdings
        
        
          gibt es Ausnahmen.
        
        
          Brennwertkessel und Nieder-
        
        
          temperaturkessel haben einen
        
        
          hohen Wirkungsgrad und sind
        
        
          daher von der Austauschpflicht
        
        
          nicht betroffen - auch wenn sie
        
        
          älter als 30 Jahre sind. Soge-
        
        
          nannte
        
        
          Konstanttemperatur-
        
        
          kessel, die vor 1985 eingebaut
        
        
          wurden, müssen jedoch ausge-
        
        
          tauscht werden.
        
        
          Ebenfalls von der Regelung aus-
        
        
          genommen sind Anlagen, die
        
        
          ausschließlich der Warmwas-
        
        
          serbereitung dienen, oder Kü-
        
        
          chenherde und Geräte, die den
        
        
          Raum, in dem sie sich befinden,
        
        
          beheizen.
        
        
          Auch Heizkessel, die unter vier
        
        
          und über 400 KW Leistung brin-
        
        
          gen, sind ausgenommen.
        
        
          Eigentümer von Ein- und Zwei-
        
        
          familienhäusern sind von der
        
        
          Austauschpflicht befreit, wenn
        
        
          sie bereits am 1. Februar 2002
        
        
          das Eigenheim oder eine Woh-
        
        
          nung in einem Zweifamilien-
        
        
          haus selbst genutzt haben.
        
        
          Allerdings: Kommt es zu einem
        
        
          Eigentümerwechsel, endet die
        
        
          Befreiung von der Austausch-
        
        
          pflicht. Der neue Besitzer muss
        
        
          den alten Kessel dann innerhalb
        
        
          von zwei Jahren durch ein neu-
        
        
          es Heizsystem ersetzen.
        
        
          Wer einen alten Heizkessel be-
        
        
          treibt und sich über das Baujahr
        
        
          unsicher ist, sollte den SHK-
        
        
          Fachmann vor Ort aufsuchen.
        
        
          Der Profi informiert über das
        
        
          Alter und den Typ der bestehen-
        
        
          den Anlage und weiß, ob diese
        
        
          austauschpflichtig ist. Zudem
        
        
          berät er zu modernen, energie-
        
        
          effizienten Systemen und über-
        
        
          nimmt sowohl Einbau als auch
        
        
          Wartung.txn-p
        
        
          
            Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen,
          
        
        
          
            die älter als 30 Jahre sind.
          
        
        
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