Lokallust Spezial Wirtschaft&Beruf - page 28

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WIRTSCHAFT
&BERUF
Ein Vergleich
der Umlagesätze
der einzelnen
Krankenkassen
lohnt sich
Arbeitgeber können
Lohnkosten sparen
Seit mehr als einem Jahr gilt
jetzt die Gesundheitsreform, mit
vielen Änderungen, Neuerungen
und nicht unerheblichen Folgen
für die Versicherten, Arbeitgeber
und Krankenkassen. Für die Ver-
sicherungsnehmer die gute Nach-
richt: Die Beitragssätze wurden
gesenkt. Der Arbeitgeberanteil
bleibt weiterhin eingefroren, und
Arbeitnehmer wiederum können
unter Umständen – je nach Ein-
kommen – via Zusatzbeitrag zur
Kasse gebeten werden. Das soll
den Wettbewerb ankurbeln.
Der Hintergrund: Die gesetz-
lichen Anbieter sollen – nach dem
Willen des Gesundheitsministeri-
ums – ihre finanziellen Reserven
an die Versicherten weitergeben.
Mit dem Gesetz zur Weiterent-
wicklung der Finanzstruktur und
der Qualität in der gesetzlichen
Krankenversicherung soll die ge-
setzliche
Krankenversicherung
auf eine solide finanzielle Grund-
lage gestellt werden.
„Die Festschreibung des Ar-
beitgeberanteils am Beitragssatz
der gesetzlichen Krankenversi-
cherung bei 7,3 % ist notwendig,
damit überproportional stei-
gende Gesundheitsausgaben sich
nicht negativ auf Beschäftigung
und Wachstum auswirken. Laut
Politik soll es bei der Festschrei-
bung des Arbeitgeberbeitrags bei
7,3 % bleiben“, heißt es in einer
Stellungnahme des Bundesver-
bandes der Arbeitgeber. Aller-
dings: „Trotz der Festschreibung
des Arbeitgeberanteils bleibt es
dabei, dass die Arbeitgeber einen
deutlich höheren Kostenanteil
an der Krankheitskostenfinan-
zierung übernehmen als die Ar-
beitnehmer, insbesondere dann,
wenn es um Minijobber, Azubis
und Geringverdiener geht.
Wo können
Arbeitgeber sparen?
Oft ist es einigen Unternehmern
gar nicht bewusst, dass sie zum
Beispiel bei den Umlagesätzen
sparen können. Beim Umlagever-
fahren (U1) versichert sich der Ar-
beitgeber gegen die Lohnfortzah-
lung im Krankheitsfall. Er zahlt
einen bestimmten individuellen
Beitragssatz und bekommt einen
bestimmten Prozentsatz von der
Lohnfortzahlung, die im Krank-
heitsfall geleistet wurde, wieder.
Bei bis zu 30 Mitarbeitern. Beim
Umlageverfahren (U2) versichert
der Arbeitgeber sich gegen die
Arbeitgeberaufwendungen
für
Mutterschaftsleistungen.
Auch
hier zahlt er einen bestimmten
individuellen Beitragssatz und
bekommt generell 100% der ge-
leisteten Aufwendungen wieder.
Allerdings gibt es gerade bei der
U2 große Unterschiede der ein-
zelnen Krankenkassen, wenn es
um die Erstattung geht.
Die Unterschiede bei den Ko-
sten für die Umlagesätze sind
je nach Krankenkasse gravie-
rend: Bei einem Erstattungssatz
von 80 Prozent verlangt aktuell
beispielsweise die Barmer GEK
3,2 Prozent, die Kaufmännische
Krankenkasse (bei 80 Prozent
auf Wunsch) 3,9 Prozent und die
Knappschaft 1,0 Prozent vom
rentenversicherungspflichtigen
Entgelt.
Arbeitgeber können sparen, Ar-
beitnehmer aber auch zusätzlich
profitieren. Beispielsweise dann,
wenn die Unternehmen einen Teil
der Einsparungen – oder gegebe-
nenfalls alle – an ihre Mitarbeiter
weitergeben, möglicherweise in
Form einer zusätzlichen Alters-
versorgung. Das Projekt birgt
durchaus auch Sparpotential, das
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gemeinsam nutzen können.
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