Lokallust Auto Spezial - page 10

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AUTO
&
MOBILITÄT
MÄRZ 2017
Der rein batteriebetriebene Renault
ZOE war in 2016 der meistgekaufte
Elektro-Pkw in Deutschland und auf
dem europäischen Markt. Jedes drit-
te Elektroauto in Deutschland war ein
ZOE.
Schon beeindruckend, aber die Kern-
frage lautet, wie bei jedem Elektro-
auto, Wie weit kommt man denn? Der
Renault ZOE kam Anfang 2017 mit
einem größeren Akku auf den Markt
– 41 Kilowattstunden anstelle der jet-
zigen 22. Mit der größeren Z.E. 40 Bat-
terie (ein moderner Lithium-Ionen-Ak-
ku) schafft der ZOE bis zu 400 Kilome-
ter Reichweite (NeFz), mit der kleineren
240 Kilometer.
Das reicht für Stadtfahrten allemal
aus, denn wer ist täglich schon weiter
unterwegs? Der enorme Aktionsradius
wird nicht nur durch die kapazitäts-
starken Batterien möglich, sondern
auch durch die serienmäßige Range
OptimiZEr-Technologie, die
die Reichweitenschwankung
verringert, die durch das
Streckenprofil und Innen-
raumklimatisierung zustan-
de kommt.
Zentraler
Bestandteil
dieser Technik ist die Innen-
raumklimatisierung
nach
dem Prinzip einer Wärme-
pumpe. Da ein Großteil der
Energie zum Heizen und
Kühlen nicht mehr aus der
Batterie sondern aus der
Umgebungsluft
gezogen
wird, benötigt das System
deutlich weniger elektrische
Energie. Zum Range Optimi-
ZEr zählt darüber hinaus
noch ein Bremssystem mit
Führend in der Reichweite: Mit dem
Renault ZOE fahren Sie 400 Kilometer
effizienter Rückgewinnung von Bewe-
gungsenergie.
Inklusive der großen Batterie kostet
der 92 PS starke Kleinwagen 32.900
Euro. Ohne Akkukauf (dann muss der
Stromspeicher gemietet werden für
69 Euro pro Monat bei 7.500 Kilometer
Jahresleistung)) stehen immer noch
24.900 Euro auf der Rechnung. Die
staatliche Kaufprämie von 4.000 Euro
können von den genannten Summen
natürlich abgezogen werden.
Der Fünftürer ist schon ein cooles Ding,
und überzeugt durch seine hochwer-
tige Komfortausstattung. Der Elektro-
motor im ZOE bietet genügend Kraft,
um den frontgetriebenen Wagen za-
ckig aus dem Stand zu bringen. Nähert
man sich Landstraßen-Tempo, verliert
der Antrieb zunehmend an Schwung
und auf der Autobahn greift schnell die
elektronische Abriegelung der Höchst-
geschwindigkeit auf 135 km/h.
für ein batterieelektrisches Fahr-
zeug. Voraussetzung ist, dass das
Fahrzeug als förderfähig auf der
Liste des BAFA (Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
steht, nach dem 18. Mai 2016 er-
worben wurde und in Deutsch-
land für mindesten sechs Monate
zugelassen bleibt. Fahrzeuge,
deren Kaufpreis über 60.000 Euro
liegt, werden nicht gefördert.
Infos:
.
nrw.de/foerderung/privatnutzer
Befreiung von
der Kfz-Steuer
Die Steuerbefreiung von Elektro-
fahrzeugen beträgt zehn Jahre
bei Erstzulassung zwischen dem
18. Mai 2011 und dem 31. Dezem-
ber 2020. Erstzulassungen bis
17. Mai 2011 sind für fünf Jahre
von der Steuer befreit, allerdings
ausschließlich auf Elektro-Pkw
beschränkt. Die Steuerbefreiung
beginnt grundsätzlich ab dem
Erstzulassungsdatum des jewei-
ligen Fahrzeugs. Im Falle eines
Halterwechsels innerhalb des
steuerbefreiten Zeitraums wird
dem neuen Fahrzeughalter die
Steuerbefreiung für den noch ver-
bleibenden Zeitraum gewährt.
Nach Ablauf der Steuerbefreiung
ermäßigt sich die zu zahlende
Kraftfahrzeugsteuer um 50 Pro-
zent. Elektrofahrzeuge im Sinne
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
sind nur reine Elektrofahrzeuge
incl. Brennstoffzellenfahrzeuge.
Nicht miteinbezogen werden Hy-
bridfahrzeuge. Hier formuliert
das
Kraftfahrzeugsteuergesetz
enger als die Definition der Bun-
desregierung, die Plug-in-Hybri-
de zu Elektrofahrzeugen zählt.
Förderung der
Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge
Ziel des Bundesprogramms ist
der Aufbau einer Lade-Infrastruk-
tur mit bundesweit 15.000 Lade-
säulen. Damit soll den Nutzern
unkompliziertes Laden überall in
Deutschland ermöglicht werden.
Die Förderung umfasst neben der
Errichtung der Ladesäule auch
den Netzanschluss und die Mon-
tage. Bis 2020 sollen dafür rund
300 Mio. Euro zur Verfügung ge-
stellt werden.
Infos:
nrw.de/foerderung/unterneh-
men/
So wird
Elektromobilität
gefördert
Kaufprämie
Im April 2016 hat die Bundes-
regierung die Kaufprämie für
Elektrofahrzeuge
beschlossen.
Für neue, erstmals zugelassene
batterieelektrische
Fahrzeuge,
Plug-in-Hybride oder Brennstoff-
zellenfahrzeuge gibt es den Um-
weltbonus, die sogenannte Kauf-
prämie. Finanziert wird diese zu
50 Prozent vom Bund und zu 50
Prozent von den Fahrzeugher-
stellern.
Pro Fahrzeug beträgt die För-
derung 3.000 Euro für einen
Plug-in-Hybrid und 4.000 Euro
Ausführliche Informationen
über die Förderung finden Sie
auf den Webseiten des BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und
lle)
Text: Hans-Jürgen Abenath
© BERLINSTOCK/fotolia.de Abb. Renault
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