Lokallust Dorsten - page 28

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag beträgt seit
dem 1.1.2016 8.652 Euro. Der Ein-
gangssteuersatz von 14 Prozent
bleibt konstant.
Lohnsteuer-Ermäßigung
Für 2016 kann im Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung erstmals
beantragt werden, dass der beim
Lohnsteuerabzug zu berücksichti-
gende Freibetrag für zwei Jahre
gelten soll, also für die Kalender-
jahre 2016 und 2017. Das gilt ent-
sprechend für den vereinfachten
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßi-
gung 2016.
Freistellungsaufträge
Ab 2016 muss der Bank für einen
bereits erteilten Freistellungsauf-
trag die Identifikationsnummer
des Konto- bzw. Depotinhabers
vorliegen. Anderenfalls ist der Auf-
trag unwirksam.
Die Bank darf die Nummer auch
beim Bundeszentralamt für Steu-
ern abfragen.
Mehr Geld für Eltern
Ab 2016 gibt es für das erste und
zweite Kind ein Kindergeld in
Höhe von 190 Euro, für das dritte
Kind 196 Euro und für das vierte
und jedes weitere Kind je 221
Euro. Der Kinderfreibetrag fällt ab
2016 mit 7.248 Euro ebenfalls et-
was höher aus.
Der Kinderzuschlag wird ab
dem 1.7.2016 auf 160 Euro monat-
lich angehoben, aktuell beträgt
er 140 Euro. Ihn erhalten Eltern,
die zwar ihren eigenen Lebensun-
terhalt selbst bestreiten können,
aber nicht genug Geld haben, um
auch den Bedarf für ihre Kinder zu
decken. Für Kinder von bis zu fünf
Jahren gibt es ab 1.1.2016 einen
Stichtag in diesem Jahr für die Abgabe der Steuererklärung ist der
31. Mai 2017, dann müssen alle Unterlagen für das gerade abgelau-
fene Jahr 2016 beim Finanzamt eingegangen sein. Obwohl das deut-
sche Steuerrecht sehr komplex ist, umfangreich und zudem ständig
geändert wird, nutzen nicht einmal die Hälfte aller Steuerpflichtigen
die Dienste eines Steuerberaters. Doch professionelle Hilfe lohnt sich
meist, will man nicht Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzichten.
Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im Durchschnitt
auf eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1000 Euro.
Mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft sogar mehr drin. Zudem
gewinnt der Steuerpflichtige den Vorteil auf Fristverlängerung bis
zum 31. Dezember. Dennoch ist die frühzeitige Abgabe empfeh-
lenswert. Wer eine Steuerrückzahlung erwarten darf, gibt dem
Staat sonst unnötig lange ein zinsloses Darlehen.
28
Steuern
Unterhaltsvorschuss von 145 Euro
pro Monat, für Kinder von 6 bis 11
Jahren von 194 Euro pro Monat.
Kindergeld
Ab 2016 erhalten Eltern nur noch
dann Kindergeld, wenn sie der Fa-
milienkasse die Steuer-Identifika-
tionsnummer des Kindes und des
Kindergeld-Empfängers mitgeteilt
haben. Eltern, die schon Kinder-
geld beziehen und die Identifikati-
onsnummern noch nicht angege-
ben haben, können die Identifika-
tionsnummer im Laufe des Jahres
2016 nachreichen.
Unterhaltshöchstbetrag
Entsprechend der Änderung beim
Wichtige Steueränderungen für das Jahr 2016
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,...48
Powered by FlippingBook