Lokallust Haltern am See - page 18

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Sonderveröffentlichung Steuerberater
Steuerberater König
Lippspieker 1
45721 Haltern am See
Tel.: 02364/ 16 90 52
Heinz-Wilhelm König
- Steuerberater -
&
• Steuerberatung
• Unternehmensberatung
• Rechtsberatung im Rahmen §5 Abs. 1,2 RDG
• Existenzgründungsberatung
• Fachberater für Sanierung und
Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)
• Treuhandverwaltung
Jedes Jahr aufs Neue steht für Arbeitnehmer die meist lästige Auf-
gabe der Steuererklärung an. Stichtag in diesem Jahr ist der 31.
Mai 2016, dann müssen alle Unterlagen für das gerade abgelaufe-
ne Jahr 2015 beim Finanzamt eingegangen sein. Obwohl das deut-
sche Steuerrecht sehr komplex ist, umfangreich und zudem stän-
dig geändert wird, nutzen nur 40 Prozent der Steuerpflichtigen
die Dienste eines Steuerberaters. Doch professionelle Hilfe lohnt
sich meist, will man nicht Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzich-
ten. Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im Durchschnitt
auf eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1000 Euro. Mit Hilfe
eines Steuerberaters ist oft sogar mehr drin. Zudem gewinnt der
Steuerpflichtige den Vorteil auf Fristverlängerung bis zum 31. De-
zember. Dennoch ist die frühzeitige Abgabe empfehlenswert. Wer
eine Steuerrückzahlung erwarten darf, gibt dem Staat sonst un-
nötig lange ein zinsloses Darlehen.
Gleichgültig obmit oder ohne pro-
fessionelle Hilfe, der Steuerzahler
muss für die Erklärung seine steu-
errelevanten Belege heraussu-
chen und sortieren. Dabei hilft ein
Beratungsgespräch beim Steuer-
profi, welche Belege im Einzelfall
relevant sind und sich steuermin-
dernd auswirken. So lässt sich der
Aufwand zumindest minimieren.
EINKÜNFTE:
Dazu gehört die Lohnsteuerbe-
scheinigung des Arbeitgebers auf
der neben dem Bruttolohn auch
die bereits gezahlte Lohnsteuer,
Kirchensteuer,
Solidaritätszu-
schlag sowie die geleisteten Sozi-
alversicherungsbeiträge vermerkt
sind, aufgeschlüsselt nach Arbeit-
nehmer und Arbeitgeberanteilen.
Diese Daten übermittelt mittler-
weile der Arbeitgeber elektro-
nisch an die zuständigen Finanz-
ämter. Diese Angaben müssen in
die Steuerformulare übertragen
werden. Sind weitere Einkünfte
vorhanden, müssen Belege bei-
gefügt werden, etwa für Eltern-
geld, Arbeitslosen- und Mutter-
schaftsgeld, Renten oder vermö-
genswirksame Leistungen oder
Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Mit all diesen Daten errechnet das
Finanzamt die maximale Einkom-
mensteuer für das Jahr 2015.
WERBUNGSKOSTEN:
Hier müssen sämtliche Ausgaben
gesammelt werden, die in die Ka-
tegorie Werbungskosten fallen.
Pauschal werden jedem Steuer-
zahler Werbungskosten von 1.000
Euro zuerkannt, die automatisch
steuermindernd ansetzt werden.
Nur wer Belege für höhere Aus-
gaben beibringen kann, drückt
seine Steuerlast. Beispiele: Fahrt
zur Arbeit, egal ob mit Auto, Mo-
torrad, Fahrrad oder zu Fuß: Pro
Kilometer erkennt das Finanzamt
30 Cent an. Oder etwa Reisekos-
ten, Arbeitsmittel wie Computer,
Werkzeug, Fachliteratur oder Be-
rufsbekleidung, die Kosten des
beruflich genutzten heimischen
Arbeitszimmers, Ausgaben für
Fortbildungen oder beruflich
veranlasste Umzüge. Grundsätz-
lich können Werbungskosten in
unbegrenzter Höhe geltend ge-
macht werden.
AUFWENDUNG FÜR KINDER:
Hier sollten alle Rechnungsbe-
lege gesammelt werden für die
Betreuung und Ausbildung der
Kinder. Das können Ausgaben für
die Kindertagesstätte, die Tages-
mutter oder auch das Schulgeld
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