Lokallust Dorsten - page 31

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24. Februar 2017
Steuern
Dorsten Hainichen
WOLTSCHE, BRIESKORN + PARTNER GBR
STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG WIRTSCHAFTSBERATUNG
Baldurstr. 80 | 46284 Dorsten | 02362 9154-0
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Nachdem wir in unserer Janu-
ar-Ausgabe auf die Steuererklä-
rung für das Jahr 2016 eingegan-
gen sind, haben wir Ihnen hier ein-
mal einige Veränderungen für das
neue Jahr 2017 aufgelistet:
Steuerliche Entlastungen
Hier profitieren vorrangig Fa-
milien durch die Anhebung des
Grundfreibetrags um 168 Euro auf
jetzt 8.652 Euro und die Anhebung
des Kinderfreibetrags um 108
Euro auf jetzt 4.716 Euro.
Hinzu kommt die Anhebung des
monatlichen Kindergeldes um 2
Euro; für das 1.und 2. Kind von
jetzt 190 Euro auf 192 Euro, für das
3. Kind von jetzt 196 Euro auf 198
Euro, für das 4. und jedes weitere
Kind von jetzt 221 Euro auf 223
Euro. Die Anhebung des Unter-
haltshöchstbetrags (§ 33a EStG)
entsprechend der Anhebung des
Grundfreibetrags um 168 Euro auf
8.820 Euro ist ebenso beschlos-
sen.
Ab 2017 wird die Steuererklä-
rung leichter:
Die
generellen
Belegvorlage-
pflichten werden weitgehend
durch Vorhaltepflichten ersetzt.
So ist es z. B. nicht mehr erforder-
lich, Zuwendungsbestätigungen
beim Finanzamt einzureichen,
um Spenden steuerlich geltend zu
machen. Vielmehr genügt es, die
Belege bis zum Ablauf eines Jah-
res nach Bekanntgabe der Steuer-
festsetzung aufzubewahren und
nur vorzulegen, wenn das Finanz-
amt es verlangt.
Verbraucherinformation:
Jeder Anbieter von Altersvorsor-
ge- und Basisrentenverträgen
muss Neukunden vor Vertrags-
abschluss ein individuelles
Produktinformationsblatt
aushändigen, das über
die Höhe der Kosten
sowie die mit dem Produkt
verbundenen Chancen und Ri-
siken informiert. Um die Chancen
und Risiken eines Altersvorsorge-
produkts einschätzen zu können,
ist zudem die Angabe einer Chan-
cen-Risiko-Klasse 1 bis 5 verbind-
lich.
Unternehmensfinanzierung
Eine Vorschrift zum Verlustabzug
bei Körperschaften regelt künftig,
dass nicht genutzte Verluste ganz
oder teilweise wegfallen, wenn
an einer Körperschaft Anteile in
bestimmter Höhe erworben wer-
den. Die Verluste fallen nicht weg,
soweit die Körperschaft über stille
Reserven verfügt (sog. Stille-Re-
serven-Klausel) oder die Voraus-
setzungen der sog. Konzernklau-
sel erfüllt sind.
Steuerliche
Veränderungen
für
2017
Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter
Infos vom
Bundesfinanzministerium
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