 
          7
        
        
          Bürgerbus
        
        
        
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          ZUM NIKOLAUSMARKT:
        
        
          druckt: „Der Bürgerbus-Verein
        
        
          braucht neben dem Vorstand
        
        
          mindestens 24 ehrenamtliche
        
        
          Fahrer, damit wäre jeder Fahrer
        
        
          zweimal monatlich für jeweils
        
        
          vier Stunden im Einsatz.“ Ob
        
        
          allerdings der Bürgerbus nun
        
        
          zwischen Hullern und der Stadt-
        
        
          mitte unterwegs sein soll oder
        
        
          andere Ortsteile anbindet, steht
        
        
          noch nicht fest, das gilt auch für
        
        
          den Fahrplan. „Die Vestische hat
        
        
          ihre Vorstellungen“, weiß Schild.
        
        
          Den Seniorenbeirat beschäftigt
        
        
          auch die Frage, nach welchem
        
        
          System der Fahrdienst orga-
        
        
          nisiert werden soll. Die große
        
        
          Mehrheit der Bürgerbusse im
        
        
          Land folgt einem Fahrplan, er-
        
        
          klärt Schild. Olfen bildet die ein-
        
        
          zige Ausnahme, die ihm bekannt
        
        
          ist. Dort verkehrte der Bürger-
        
        
          bus einige Jahre nach einem Li-
        
        
          nienfahrplan, bevor der Betrieb
        
        
          auf ein Abruf-System umgestellt
        
        
          wurde. Nun fährt der Bürgerbus
        
        
          dort nach Bedarf, wird mit ei-
        
        
          nem Telefonanruf bestellt und
        
        
          holt den Fahrgast auf Wunsch
        
        
          an der Haustür ab. Der neue Hal-
        
        
          terner Mobilitäts-Service wird
        
        
          wie jedes Nahverkehrs-Angebot
        
        
          seinen Preis haben, der noch
        
        
          nicht festgesetzt ist. In anderen
        
        
          Städten kostet das Bürgerbus-
        
        
          Ticket den Fahrgast ein bis zwei
        
        
          Euro pro Strecke, Kinder zahlen
        
        
          50 Cents, fasst Hans Josef Schild
        
        
          zusammen.
        
        
          Die Erfahrung aus anderen
        
        
          Kommunen zeigt, dass nicht je-
        
        
          der Bürgerbus kostendeckend
        
        
          fährt. „Die Stadt muss für ein
        
        
          mögliches Defizit aufkommen“,
        
        
          erklärt Beigeordneter Wolfgang
        
        
          Kiski. Voraussetzung ist ein
        
        
          Beschluss des Stadtrats. Kiski
        
        
          geht davon aus, dass sich die
        
        
          Übernahme der Kosten für den
        
        
          Bürgerbus ausgleichen lässt mit
        
        
          Einsparungen bei den Ausgaben
        
        
          der Stadt für den öffentlichen
        
        
          Nahverkehr. Denn wie jede Kom-
        
        
          mune im Kreis ist Haltern an der
        
        
          Finanzierung des Angebots der
        
        
          Vestischen beteiligt.
        
        
          Zur Konkurrenz für das Angebot
        
        
          der Vestischen soll sich der Bür-
        
        
          gerbus nicht entwickeln, sagt
        
        
          Hans Kirschbaum. Denn das Ein-
        
        
          satzgebiet des Fahrzeugs wird
        
        
          sich auf ländliche Bereiche und
        
        
          Zeiträume beschränken, in de-
        
        
          nen der Linienverkehr unter dem
        
        
          Aspekt der Wirtschaftlichkeit
        
        
          nicht sinnvoll wäre. Ein Kleinbus
        
        
          mit maximal acht Sitzplätzen
        
        
          soll den Bedarf abdecken - für
        
        
          ein solches Fahrzeug schreibt
        
        
          der Gesetzgeber auch keinen
        
        
          Busführerschein vor. Allerdings
        
        
          müssen
        
        
          die
        
        
          ehrenamtlichen
        
        
          Fahrer bei der Straßenverkehrs-
        
        
          behörde eine Fahrerlaubnis zur
        
        
          Fahrgastbeförderung beantra-
        
        
          gen, die eine Gesundheitsunter-
        
        
          suchung voraussetzt. „Schließ-
        
        
          lich müssen die Fahrer auch fit
        
        
          genug sein, um einer Mutter mit
        
        
          Kinderwagen oder einer alten
        
        
          Dame mit Rollator helfen zu kön-
        
        
          nen“, ergänzt Seniorenbeirats-
        
        
          Mitglied Hans Kirschbaum. Für
        
        
          die Unfall-Versicherung der Fah-
        
        
          rer ist das Verkehrsunternehmen
        
        
          verantwortlich, das die Bürger-
        
        
          busfahrer bei der Berufsgenos-
        
        
          senschaft anmeldet.
        
        
          Zum zweiten Mal nimmt eine In-
        
        
          itiative in Haltern einen Anlauf,
        
        
          um einen Bürgerbus zu etab-
        
        
          lieren - der erste Versuch schei-
        
        
          terte im Jahr 1995, erinnert sich
        
        
          Kirschbaum. Er ist nicht der ein-
        
        
          zige, der sich nun einen Erfolg
        
        
          wünscht.
        
        
          Text: M-L Schmand
        
        
          Fotos: Stephan Sagurna /
        
        
          LWL-Medienzentrum
        
        
          Info: Pauschale
        
        
          für den Bürgerbusverein
        
        
          
            Die Bürgerbusvereine erhal-
          
        
        
          
            ten vom Land eine jährliche
          
        
        
          
            Organisationspauschale in
          
        
        
          
            Höhe von 5000 Euro, die für
          
        
        
          
            vereinsinterne Zwecke be-
          
        
        
          
            stimmt ist. Diese Mittel sollen
          
        
        
          
            für Bürokosten und Aufwands-
          
        
        
          
            entschädigungen für Vorstand
          
        
        
          
            und Fahrer ausgegeben
          
        
        
          
            werden. Dazu gehören aber
          
        
        
          
            auch Ausgaben, die für den
          
        
        
          
            Zusammenhalt des Vereins
          
        
        
          
            erforderlich sind, wie Präsente
          
        
        
          
            für Ehrungen der Fahrer, Feiern
          
        
        
          
            und Ausflüge. Weiter kann die
          
        
        
          
            Organisationspauschale einge-
          
        
        
          
            setzt werden, um Gesundheits-
          
        
        
          
            untersuchungen und Gebühren
          
        
        
          
            im Zusammenhang mit der
          
        
        
          
            Fahrerlaubnis zu bezahlen.