 
          26
        
        
          Region aktuell
        
        
          
            WIR
          
        
        
          
            FÖRDERN
          
        
        
          
            RECHT.
          
        
        
          JETZT AUCH IN HALTERN!
        
        
          
            Rechtsanwälte
          
        
        
          
            Dr. Tykwer, Mecke & Stegemann
          
        
        
          Weseler Str. 33
        
        
          45721 Haltern am See
        
        
          Telefon 0 23 64 / 96 98 11
        
        
        
          Für Eltern, deren Kinder ab dem 01. Juli
        
        
          2015 geboren werden, gibt es dann drei
        
        
          Möglichkeiten, Elterngeld zu beziehen:
        
        
          
            a) Das Basiselterngeld (12 Monate volles
          
        
        
          
            Elterngeld bei vollem Berufsausstieg)
          
        
        
          
            b) ElterngeldPlus ohne Zuverdienst
          
        
        
          
            (24 Monate das hälftige Elterngeld)
          
        
        
          
            c) ElterngeldPlus mit Zuverdienst
          
        
        
          
            (für jeden Monat Teilzeittätigkeit
          
        
        
          
            mit hälftigem Elterngeld kommt ein
          
        
        
          
            halber Elterngeldmonat dazu)
          
        
        
          
            Wir fördern Recht.
          
        
        
          
            DAS ELTERNGELDWURDE MIT WIRKUNG
          
        
        
          
            ZUM 01. JULI 2015 GEÄNDERT.
          
        
        
          Zudem bestehen auch wei-
        
        
          terhin die Möglichkeiten der
        
        
          Inanspruchnahme von Part-
        
        
          nermonaten entsprechend der
        
        
          jeweiligen Konstellation.
        
        
          Vor Beantragung ein der ge-
        
        
          schilderten Varianten sollte
        
        
          man das Für-und-Wider sorg-
        
        
          fältig abwägen.
        
        
          
            Rechtsanwalt Andreas
          
        
        
          
            Stegemann
          
        
        
          
            RECHTSTIPP DES MONATS
          
        
        
          
            Melden Sie sich an zu den kostenlosen Vorträgen am 16. September ab 17 Uhr im Kolpinghaus
          
        
        
          WIR
        
        
          FÖRDERN
        
        
          RECHT!
        
        
          LOKALLUST HALTERN AM SEE UND DIE
        
        
          RECHTSANWALTSKANZLEI DR. TYKWER,
        
        
          MECKE & STEGEMANN LADEN EIN ZU
        
        
          EINEM KOSTENLOSEN INFO-ABEND
        
        
          Die Kanzlei lädt ein am 16. September 2015 um
        
        
          17 Uhr in das Kolpinghaus in Haltern am See.
        
        
          Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings ist eine
        
        
          Anmeldung erforderlich, da der Platzbedarf be-
        
        
          grenzt ist. Interessierte Bürgerinnen und Bürger
        
        
          können sich jetzt bereits anmelden bei Lokallust
        
        
          Haltern am See, Elke Rustemeyer, 02303-539864,
        
        
        
          oder direkt in
        
        
          der Halterner Kanzlei, Weseler Straße 33, Telefon
        
        
          02364-969811
        
        
          
            Dr. Frank Tykwer, Rechtsanwalt und Notar:
          
        
        
          
            Gemeinschaftliches Testament
          
        
        
          Ein Thema, was allgemein interessiert. Dr. Tyk-
        
        
          wer, Fachanwalt für Erb- und Pflichtteilsrecht,
        
        
          referiert über das Thema Gemeinschaftliches
        
        
          Testament und seine Tücken. Unter anderem
        
        
          zeichnet er auf, wie im so genannten Berliner Tes-
        
        
          tament der Pflichtteil für Enterbte geregelt ist.
        
        
          Gleichermaßen wird er über Pflichtteilsrecht und
        
        
          Pflichtteils Reduzierung referieren.
        
        
          
            Kai Mecke Rechtsanwalt:
          
        
        
          
            Elternunterhalt
          
        
        
          Zum Thema Elternunterhalt wird der Fachanwalt
        
        
          für Familienrecht Kai Mecke referieren. Hierbei
        
        
          wird es unter anderem um die Fragen gehen,
        
        
          unter welchen Voraussetzungen man für die
        
        
          Heimkosten seiner Eltern in Anspruch genom-
        
        
          men werden kann und welche Beträge in jedem
        
        
          Fall für das Kind und seine Familie zu verbleiben
        
        
          haben. Wie weit geht die Auskunftsverpflichtung
        
        
          gegenüber demSozialamt? Wie kann ichmein un-
        
        
          terhaltsrelevantes Einkommen senken? Muss ich
        
        
          mein Eigenheim verwerten?
        
        
          
            Andreas Stegemann, Rechtsanwalt:
          
        
        
          
            Mutterschafts- und Elterngeld
          
        
        
          Rechtsanwalt Andreas Stegemann wird zum
        
        
          Thema Schwangerschaft und erste Lebensjahre
        
        
          - Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elterngeld+, Be-
        
        
          
            Recht haben und Recht beklommen
          
        
        
          
            sind oft zwei unterschiedliche Dinge.
          
        
        
          
            Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tykwer,
          
        
        
          
            Mecke & Stegemann aus Haltern steht
          
        
        
          
            für fundierte rechtliche Begleitung ihrer
          
        
        
          
            Mandanten. Um Recht zu vermitteln,
          
        
        
          
            laden die Rechtsanwälte jetzt zusam-
          
        
        
          
            men mit der Lokallust Haltern am See
          
        
        
          
            zu einem Fachvortrag ein. Vier Themen
          
        
        
          
            werden behandelt, die von allgemeinem
          
        
        
          
            Interesse sind. Fragen und Diskussionen
          
        
        
          
            zu den Themen sind grundsätzlich er-
          
        
        
          
            wünscht.
          
        
        
          
            Das Rechtsanwaltsteam, hinten v.l. Kai Meck
          
        
        
          
            und Dr. Frank Tykwer sowie vorne v.l. Eugen
          
        
        
          
            Meißner und Andreas Stegemann.
          
        
        
          treuungsgeld, Kindergeld referieren.
        
        
          Unter anderem werden die Unterschiede und Vo-
        
        
          raussetzungen des klassischen Elterngeldes, des
        
        
          neu eingeführten Elterngeld+, des Betreuungs-
        
        
          geldes, Kindergeldes und Mutterschaftsgeldes
        
        
          vorgestellt und erläutert. Insbesondere welche
        
        
          Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden und
        
        
          für welche Lebensphase welche Rechte bestehen
        
        
          und geltend gemacht werden sollten.
        
        
          
            Eugen Meißner, Ass.jur.
          
        
        
          
            Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
          
        
        
          Der neue Mann im Team der Halterner Rechts-
        
        
          anwälte referiert über das Thema Verpflichtung
        
        
          und Umfang der Schönheitsreparaturen in Miet-
        
        
          wohnungen. In seinem Vortrag geht er darauf
        
        
          ein, wie eine fachgerechte Ausführung oder kos-
        
        
          tensparende Eigenleistung des Mieters  als „Hob-
        
        
          by-Maler-Qualität" auszusehen hat und ob laut
        
        
          Fachhandwerker-Klausel Schönheitsreparaturen
        
        
          durch einen Fachmann ausgeführt werden müs-
        
        
          sen.
        
        
          Ebenso geht er auf die Quotenklausel als eine Ver-
        
        
          pflichtung zur Übernahme anteiliger Kosten von
        
        
          Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende ein.