SAE-Corona: Maskenpflicht in städtischen Gebäuden entfällt

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

SAE-Corona: Maskenpflicht in städtischen Gebäuden entfällt

Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin Maskenpflicht

Grundsätzlich entfällt mit dem heutigen Donnerstag (19. Mai 2022) in städtischen Gebäuden die Maskenpflicht. Der Krisenstab Corona der Stadt Dorsten spricht jedoch die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske aus, um sich selbst und Besucherinnen und Besucher vor Infektionen zu schützen.  

Die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden besteht weiterhin, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann und Gespräche oder Termine über einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten stattfinden. Dieses kann für Bürgerinnen und Bürger etwa in Wartebereichen der Fall sein.

Persönliche Kontakte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sind im Rahmen der Servicezeiten weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Text: Stadt Dorsten

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