Die Verteilung kostenloser Masken an Bedürftige läuft noch bis Samstag

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Die Verteilung kostenloser Masken an Bedürftige läuft noch bis Samstag

Ein mobiles Team ist im Stadtgebiet unterwegs, außerdem gibt es die Masken im Atlantis-Parkhaus

Die NRW-Landesregierung unterstützt bedürftige Menschen mit einem Sofortprogramm, in dessen Rahmen sie landesweit über 8,7 Millionen medizinische Masken zur Verfügung stellt. Die Verteilung vor Ort wird von den Kommunen organisiert. In Dorsten läuft die Verteilung in dieser Woche (15. bis 20. Februar). Pro Person werden je 5 Masken kostenlos ausgegeben.

Die Ausgabe der Masken erfolgt von 16 bis 19 Uhr (am Samstag von 10 bis 13 Uhr) unter Einhaltung der geltenden Coronaschutz-Regeln im Atlantis-Parkhaus am Konrad-Adenauer-Platz 1. Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Auto kommen, werden gebeten, die kostenlosen Parkplätze am Lippedamm zu nutzen. Darüber hinaus ist ein mobiles Team im Dorstener Stadtgebiet unterwegs. Nachdem am Montag, Dienstag und Mittwoch bereits Masken in den Stadtteilen Deuten, Lembeck, Barkenberg, Rhade, Wulfen, Altendorf-Ulfkotte und in der Feldmark angeboten wurden, ist das Team in dieser Woche noch wie folgt anzutreffen:  

Donnerstag, 18. Februar:
11 bis 13 Uhr: Parkplatz GetränkeStar, Am Rehbaum 65 (Östrich)
13.30 bis 15.30 Uhr: Sportplatz BVH Dorsten, Waldstraße 42 (Holsterhausen)

Freitag, 19. Februar:
11 bis 13 Uhr: Sportplatz SV Dorsten Hardt, Storchsbaumstraße 59 (Hardt)
13.30 bis 15.30 Uhr: Parkplatz SuS Hervest, Ellerbruchstraße 24 (Hervest)

Darüber hinaus erfolgt die Ausgabe der Masken in der Zeit zudem von 16 bis 19 Uhr im Atlantis-Parkhaus, am Samstag werden Masken in der Zeit von 10 bis 13 Uhr dort ausgegeben.

Bereits vor der Ankündigung der Landesregierung, bedürfigen Menschen medizinische Masken zur Verfügung zu stellen, hat die Stadt Dorsten diesem Empfängerkreis einen frühzeitigen und zusätzlichen Zugang zu medizinischen Masken ermöglicht. Grund des schnellen Handelns seitens der Stadtverwaltung ist die seit dem 25. Januar geltende Coronaschutzverordung, mit der auch eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung eingeführt wurde. Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 Euro gab es pro Person ein „Maskenpaket“ mit 10 OP-Masken und 3 FFP2- bzw. KN95-Masken. Zudem wurden Masken in verschiedenen Einrichtungen, z.B. Frauenhaus oder städtische Unterkünfte für Asylbewerber und Obdachlose ausgegeben.

Text: Stadt Dorsten

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