Verordnung der Landesregierung beschränkt auch Umzüge
Wer in den nächsten Wochen einen Umzug plant, steht mit der am Sonntag erlassenen „Verordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ vor einigen Herausforderungen. Das wurde am Montag deutlich, weil zu diesem Thema etliche Fragen im Ordnungsamt und an der Hotline der Stadt Dorsten eingegangen sind.
Das Kontaktverbot ist in § 12 der Verordnung geregelt. Wörtlich heißt es dort: „Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. Verwandte in gerader Linie, 2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.“