Maskenpflicht in Innenstädten und an belebten Plätzen bleibt bestehen

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Maskenpflicht in Innenstädten und an belebten Plätzen bleibt bestehen

Kreis verlängert Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten

Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen.

Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen. Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten sowie innerhalb von Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie auf den öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zentren und Passagen wurde indes aufgehoben, da die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu Regelungen enthält. Demnach reicht auf Wochenmärkte ebenfalls das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.

Ebenso sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 3. Juni um 0 Uhr in Kraft und ist wie auch andere aktuelle Verordnungen und Erlasse auf www.kreis-re.de/corona nachzulesen.

Text: Kreis Recklinghausen

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