Bürgerinformation zur Corona-Schutzverordnung nach Gefährdungsstufe 2

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Bürgerinformation zur Corona-Schutzverordnung nach Gefährdungsstufe 2

Der Kommunale Ordnungsdienst gibt auf Nachfrage gerne ein Informationsblatt heraus

Der Kreis Recklinghausen hat am 20. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht:
https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Gesundheit_und_Ernaehrung/Infektionsschutz/1292-2020.pdf

Auf Grundlage der nun bis auf Weiteres gültigen Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen hat der Krisenstab der Stadt Dorsten ein Informationsblatt im Format A5 erstellt, das viele wichtige Informationen zur Corona-Schutzverordnung nach Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (d.h. 7-Tages-Inzidenz über 50) umfasst.

Aufgeführt ist u.a. auch, wo in Dorsten die Maskenpflicht gilt und in welchem Rahmen Feste stattfinden dürfen. 

Hier gibt es den Handzettel zum Download:
https://eservice2.gkd-re.de/selfdbinter120/DokumentServlet?dokumentenname=336-4682fieldDokument.pdf

Um Sicherheit zu vermitteln, Aufklärungsarbeit zu leisten und natürlich auch die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren, hat der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Dorsten seine Präsenz im gesamten Stadtgebiet erhöht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen die Bürgerinformation ab Donnerstag in gedruckter Form mit sich und geben diese gerne an Bürgerinnen und Bürger heraus.

Nina Laubenthal, Leiterin des Krisenstabes der Stadt Dorsten, stellt aber klar: „Es können noch so viele Regeln auf Papier geschrieben werden. Die Corona-Krise bekommen wir nur dann in den Griff, wenn jeder von uns mit diesen Regeln verantwortungsvoll umgeht und sich daran hält.“

Foto oben rechts: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnunsdienstes der Stadt Dorsten geben auf Nachfrage gerne Informationsblätter an Bürgerinnen und Bürger heraus

Text und Foto: Stadt Dorsten

Handzettel Seite 1

Handzettel Seite 2

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