Planung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Planung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Dorsten Nr. 236 „Erweiterung Stellplätze, Verkaufsfläche Autohaus Borgmann“

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Die verfügbaren Lager- und Stellplatzflächen des Autohauses sind vollständig ausgenutzt und reichen für den Bedarf des Autohauses nicht mehr aus. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Flächen im Plangebiet für die Nutzung als Stellplatz- und Außenverkaufsflächen planungsrechtlich vorzubereiten.
Mit der Eingrünung des Plangebietes in Richtung Süden soll darüber hinaus der Ortsrand Wulfens nach Süden abschließend definiert werden.

Räumlicher Geltungsbereich:
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt am südlichen Rand des Gewerbegebietes Köhl im Stadtteil Alt Wulfen westlich der Hervester Straße.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 25. März bis einschließlich 25. April 2022 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Als Corona-Schutzmaßnahmen gilt im Rathaus die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Wer eine persönliche Beratung oder weitere Auskünfte möchte, wird um telefonische Voranmeldung gebeten bei Herrn Wyzlik unter der Rufnummer 02362 / 66 49 70.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Text: Stadt Dorsten

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