Lokallust Haltern am See - page 7

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Bürgerbus
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ZUM NIKOLAUSMARKT:
druckt: „Der Bürgerbus-Verein
braucht neben dem Vorstand
mindestens 24 ehrenamtliche
Fahrer, damit wäre jeder Fahrer
zweimal monatlich für jeweils
vier Stunden im Einsatz.“ Ob
allerdings der Bürgerbus nun
zwischen Hullern und der Stadt-
mitte unterwegs sein soll oder
andere Ortsteile anbindet, steht
noch nicht fest, das gilt auch für
den Fahrplan. „Die Vestische hat
ihre Vorstellungen“, weiß Schild.
Den Seniorenbeirat beschäftigt
auch die Frage, nach welchem
System der Fahrdienst orga-
nisiert werden soll. Die große
Mehrheit der Bürgerbusse im
Land folgt einem Fahrplan, er-
klärt Schild. Olfen bildet die ein-
zige Ausnahme, die ihm bekannt
ist. Dort verkehrte der Bürger-
bus einige Jahre nach einem Li-
nienfahrplan, bevor der Betrieb
auf ein Abruf-System umgestellt
wurde. Nun fährt der Bürgerbus
dort nach Bedarf, wird mit ei-
nem Telefonanruf bestellt und
holt den Fahrgast auf Wunsch
an der Haustür ab. Der neue Hal-
terner Mobilitäts-Service wird
wie jedes Nahverkehrs-Angebot
seinen Preis haben, der noch
nicht festgesetzt ist. In anderen
Städten kostet das Bürgerbus-
Ticket den Fahrgast ein bis zwei
Euro pro Strecke, Kinder zahlen
50 Cents, fasst Hans Josef Schild
zusammen.
Die Erfahrung aus anderen
Kommunen zeigt, dass nicht je-
der Bürgerbus kostendeckend
fährt. „Die Stadt muss für ein
mögliches Defizit aufkommen“,
erklärt Beigeordneter Wolfgang
Kiski. Voraussetzung ist ein
Beschluss des Stadtrats. Kiski
geht davon aus, dass sich die
Übernahme der Kosten für den
Bürgerbus ausgleichen lässt mit
Einsparungen bei den Ausgaben
der Stadt für den öffentlichen
Nahverkehr. Denn wie jede Kom-
mune im Kreis ist Haltern an der
Finanzierung des Angebots der
Vestischen beteiligt.
Zur Konkurrenz für das Angebot
der Vestischen soll sich der Bür-
gerbus nicht entwickeln, sagt
Hans Kirschbaum. Denn das Ein-
satzgebiet des Fahrzeugs wird
sich auf ländliche Bereiche und
Zeiträume beschränken, in de-
nen der Linienverkehr unter dem
Aspekt der Wirtschaftlichkeit
nicht sinnvoll wäre. Ein Kleinbus
mit maximal acht Sitzplätzen
soll den Bedarf abdecken - für
ein solches Fahrzeug schreibt
der Gesetzgeber auch keinen
Busführerschein vor. Allerdings
müssen
die
ehrenamtlichen
Fahrer bei der Straßenverkehrs-
behörde eine Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung beantra-
gen, die eine Gesundheitsunter-
suchung voraussetzt. „Schließ-
lich müssen die Fahrer auch fit
genug sein, um einer Mutter mit
Kinderwagen oder einer alten
Dame mit Rollator helfen zu kön-
nen“, ergänzt Seniorenbeirats-
Mitglied Hans Kirschbaum. Für
die Unfall-Versicherung der Fah-
rer ist das Verkehrsunternehmen
verantwortlich, das die Bürger-
busfahrer bei der Berufsgenos-
senschaft anmeldet.
Zum zweiten Mal nimmt eine In-
itiative in Haltern einen Anlauf,
um einen Bürgerbus zu etab-
lieren - der erste Versuch schei-
terte im Jahr 1995, erinnert sich
Kirschbaum. Er ist nicht der ein-
zige, der sich nun einen Erfolg
wünscht.
Text: M-L Schmand
Fotos: Stephan Sagurna /
LWL-Medienzentrum
Info: Pauschale
für den Bürgerbusverein
Die Bürgerbusvereine erhal-
ten vom Land eine jährliche
Organisationspauschale in
Höhe von 5000 Euro, die für
vereinsinterne Zwecke be-
stimmt ist. Diese Mittel sollen
für Bürokosten und Aufwands-
entschädigungen für Vorstand
und Fahrer ausgegeben
werden. Dazu gehören aber
auch Ausgaben, die für den
Zusammenhalt des Vereins
erforderlich sind, wie Präsente
für Ehrungen der Fahrer, Feiern
und Ausflüge. Weiter kann die
Organisationspauschale einge-
setzt werden, um Gesundheits-
untersuchungen und Gebühren
im Zusammenhang mit der
Fahrerlaubnis zu bezahlen.
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