Lokallust Haltern am See - page 8

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Rechtsabend
WIR
FÖRDERN
RECHT.
JETZT AUCH IN HALTERN!
Rechtsanwälte
Dr. Tykwer, Mecke & Stegemann
Weseler Str. 33
45721 Haltern am See
Telefon 0 23 64 / 96 98 11
Die Düsseldorfer Tabelle, eine bun-
desweit anerkannte Richtlinie zur
Höhe des Unterhaltsbedarfs eines
Kindes, wurde mit Wirkung zum
1. August 2015 aktualisiert, so dass
sich nach Erhöhung der Selbstbe-
halte am 1. Januar 2015 nun auch
der Kindesunterhalt erhöht. Der
jeweilige Unterhaltsbedarf eines
Kindes ergibt sich aus der Tabelle
unter Berücksichtigung des Netto-
einkommens des Unterhaltspflich-
tigen und des Alters des Kindes,
wobei der Unterhaltsbedarf nicht
mit dem tatsächlich zu zahlenden
Betrag übereinstimmt, da von dem
Unterhaltsbedarf jeweils die Hälfte
des monatlichen Kindergeldes in
Abzug zu bringen ist.
Die zu zahlenden Mindestunter-
haltsbeträge für ein Kind im Alter
Wir fördern Recht.
von 0 bis 5 Jahren erhöhen sich bei-
spielsweise von 225,- € auf 236,- €, bei
Kindern zwischen 6 und 11 Jahren von
272,- € auf 284,- € und im Alter von 12
bis 17 von 334,- € auf 348,- €.
Es ist daher ratsam, die Kindesunterhalts-
verpflichtungen eines getrennt lebenden
Elternteils aufgrund der neuen Düssel-
dorfer Tabelle überprüfen zu lassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht Kai Mecke
RECHTSTIPP DES MONATS
NEUE DÜSSELDORFER TABELLE
AB DEM 01.08.2015
Melden Sie sich an zu den kostenlosen Vorträgen am 16. September ab 17 Uhr im Kolpinghaus
WIR
FÖRDERN
RECHT!
LOKALLUST HALTERN AM SEE UND DIE
RECHTSANWALTSKANZLEI DR. TYKWER,
MECKE & STEGEMANN LADEN EIN ZU
EINEM KOSTENLOSEN INFO-ABEND
Die Kanzlei lädt ein am 16. September 2015 um
17 Uhr in das Kolpinghaus in Haltern am See.
Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings ist eine
Anmeldung erforderlich, da der Platzbedarf be-
grenzt ist. Interessierte Bürgerinnen und Bürger
können sich jetzt bereits anmelden bei Lokallust
Haltern am See, Elke Rustemeyer, 02303-539864,
oder direkt in
der Halterner Kanzlei, Weseler Straße 33, Telefon
02364-969811
Dr. Frank Tykwer, Rechtsanwalt und Notar:
Gemeinschaftliches Testament
Ein Thema, was allgemein interessiert. Dr. Tyk-
wer referiert über das Thema Gemeinschaftliches
Testament und seine Tücken. Unter anderem
zeichnet er auf, wie im so genannten Berliner Tes-
tament der Pflichtteil für Enterbte geregelt ist.
Gleichermaßen wird er über Pflichtteilsrecht und
Pflichtteils Reduzierung referieren.
Kai Mecke Rechtsanwalt:
Elternunterhalt
Zum Thema Elternunterhalt wird der Fachanwalt
für Familienrecht Kai Mecke referieren. Hierbei
wird es unter anderem um die Fragen gehen,
unter welchen Voraussetzungen man für die
Heimkosten seiner Eltern in Anspruch genom-
men werden kann und welche Beträge in jedem
Fall für das Kind und seine Familie zu verbleiben
haben. Wie weit geht die Auskunftsverpflichtung
gegenüber demSozialamt? Wie kann ichmein un-
terhaltsrelevantes Einkommen senken? Muss ich
mein Eigenheim verwerten?
Andreas Stegemann, Rechtsanwalt:
Mutterschafts- und Elterngeld
Rechtsanwalt Andreas Stegemann wird zum
Thema Schwangerschaft und erste Lebensjahre
- Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elterngeld+, Be-
treuungsgeld, Kindergeld referieren.
Recht haben und Recht beklommen
sind oft zwei unterschiedliche Dinge.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tykwer,
Mecke & Stegemann aus Haltern steht
für fundierte rechtliche Begleitung ihrer
Mandanten. Um Recht zu vermitteln,
laden die Rechtsanwälte jetzt zusam-
men mit der Lokallust Haltern am See
zu einem Fachvortrag ein. Vier Themen
werden behandelt, die von allgemeinem
Interesse sind. Fragen und Diskussionen
zu den Themen sind grundsätzlich er-
wünscht.
Das Rechtsanwaltsteam, hinten v.l. Kai Mecke
und Dr. Frank Tykwer sowie vorne v.l. Eugen
Meißner und Andreas Stegemann.
Unter anderem werden die Unterschiede und Vo-
raussetzungen des klassischen Elterngeldes, des
neu eingeführten Elterngeld+, des Betreuungs-
geldes, Kindergeldes und Mutterschaftsgeldes
vorgestellt und erläutert. Insbesondere welche
Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden und
für welche Lebensphase welche Rechte bestehen
und geltend gemacht werden sollten.
Eugen Meißner, Ass.jur.
Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
Der neue Mann im Team der Halterner Rechts-
anwälte referiert über das Thema Verpflichtung
und Umfang der Schönheitsreparaturen in Miet-
wohnungen. In seinem Vortrag geht er darauf
ein, wie eine fachgerechte Ausführung oder kos-
tensparende Eigenleistung des Mieters als „Hob-
by-Maler-Qualität" auszusehen hat und ob laut
Fachhandwerker-Klausel Schönheitsreparaturen
durch einen Fachmann ausgeführt werden müs-
sen.
Ebenso geht er auf die Quotenklausel als eine Ver-
pflichtung zur Übernahme anteiliger Kosten von
Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende ein.
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